Die Zehn Grundrechte der Kinderrechtskonvention
angenommen von der UN-Generalversammlung am 20. November 1989
- das Recht auf einen Namen und eine Staatszugehörigkeit
- das Recht auf Gesundheit
- das Recht auf Bildung und Ausbildung
- das Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung
- das Recht auf gewaltfreie Erziehung im Sinne der Gleichberechtigung und des Friedens
- das Recht auf Betreuung bei Behinderung
- das Recht auf Schutz der Privatsphäre und Ehre
- das Recht auf Schutz vor Gewaltanwendung, Misshandlung und Verwahrlosung
- das Recht auf Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit
- das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit
- Bis heute weder vom Staat Österreich noch vom Land Wien in der jeweiligen Verfassung verankert!
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